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Themen
750 Jahre Burg Stargard In diesem Jahr begeht Burg Stargard seine 750 Jahrfeier. Der Stargarder Gewerbeverein wird sich gebührend an den Festlichkeiten und Aktionen beteiligen. Alle sind zum mitmachen eingeladen.
• Link: weitere Informationen hier
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| Übergabe des Schecks an den Chef der Feuerwehr Wilfried Krage durch Andreas Rösler |
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| Spendenaktion Feuerwehr-Schlauchboot erfolgreich Nicht erst durch den tragische Unfall auf dem Teschendorfer See im Frühjahr 2006 wurde klar, unsere Feuerwehr braucht zur Eis- und Wasserrettung ein neues Schlauchboot. Dieses gehört aber nicht zur Pflicht- und Standardausrüstung einer Feuerwehr und kann in Zeiten knapper öffentlicher Kassen nicht durch die Kommune angeschafft werden.
Keine der Feuerwehren im Stargarder Land hat ein Schlauchboot und so kommt dieses allen Einwohnern im Amt bei einer Rettung zu Gute.
Einen besonderen Grund zur Freude gab es nun bei der Freiwilligen Feuerwehr in Burg Stargard. Wie beim Rosenfest im Sommer versprochen, haben es die Stargarder Gewerbetreibenden geschafft, soviel Spendengelder zu sammeln, dass die Feuerwehr das benötigte Schlauchboot anschaffen kann. Im seenreichen Stargarder Land wird dieses nicht nur ganzjährig zur Wasserrettung, sondern auch zum Schutz der Feuerwehrleute bei Eisrettung im Winter benötigt. Am Samstag, den 4. November, konnte Wilfried Krage, Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Burg Stargard, auf dem Gewerbeball des Gewerbevereins vom Vorstandsvorsitzenden Andreas Rösler den Scheck in Höhe von 1.990 Euro entgegen nehmen. Die Freiwillige Feuerwehr und der Stargarder Gewerbeverein bedanken sich bei allen Spendern.
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Ab 2007 werden auch Sie abGEZockt! Quelle: www.pc-gebuehr.de
Seit Januar 2007 sind „neuartige Rundfunkempfangsgeräte” rundfunkgebührenpflichtig. Neben Computern fallen auch weitere Geräte wie beispielsweise Mobiltelefone in diese Gerätekategorie.
Im Gegensatz zu Radio- oder Fernsehgeräten, deren primärer Zweck der Rundfunkempfang ist, werden diese Geräte normalerweise für andere Zwecke verwendet. Desweiteren sind sie, im Gegensatz zu Radio und TV, im normalen (Geschäfts-)Leben unverzichtbar geworden. Teilweise ist ihre Benutzung sogar von staatlicher Seite vorgegeben (z.B. Umsatzsteuervoranmeldung).
Auf welchen rechtlichen Grundlagen die Erhebung geschieht und welche Folgen das haben kann, ist auf den folgenden Seiten nachzulesen.
• Link: Lesen Sie hier weiter: http://www.pc-gebuehr.de/
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